Fortbildungsakademie

Fahreignung in der Neurologie

Durch neurologische Erkrankungen kann die Fahreignung eingeschränkt werden oder nicht mehr länger gegeben sein. Im klinisch-praktischen Bereich ist die Klärung der Frage, ob das Führen eines Fahrzeuges ohne Fremd- oder Selbstgefährdung weiterhin möglich ist, sowohl für den Patienten als auch die behandelnden Ärzte und Therapeuten oft sehr bedeutsam.

Bei der Behandlung des Themas Fahreignung ist eine genaue Kenntnis der Rechtssituation notwendig. Dabei geht es um die Verantwortlichkeit des Patienten sowie um die Verantwortlichkeit der Fahrerlaubnisbehörde und der behandelnden Ärzte und Therapeuten.

Bei der Diagnostik der Fahreignung hat neben neuropsychologischen Untersuchungsverfahren und der klinischen Verhaltensbeobachtung die praktische Fahrverhaltensprobe einen zentralen Stellenwert.

Eine beeinträchtigte Fahreignung kann durch geeignete therapeutische Maßnahmen oder Veränderungen am Kraftfahrzeug teilweise oder vollständig wiederherstellbar sein. Das therapeutische Vorgehen muss dabei auf den Patienten und möglicherweise seine Angehörigen sowie seine Lebenssituation abgestimmt werden.
Therapiemethoden dabei sind ein funktionelles Training der Fahreignung, neuropsychologisches Fahrtraining am Fahrsimulator oder in vivo, der Aufbau eines Kompensationsverhaltens, die Unterstützung des Patienten bei einer amtlichen Abklärung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde, die Erarbeitung von Alternativen zur Fahreignung oder die psychotherapeutische Begleitung eines Verzichts auf die Teilnahme am Straßenverkehr.

In der Fortbildung wird ein kurzer Überblick über die rechtlichen Aspekte der Fahreignung in Form eines 45-minütigen psychoedukativen Patientenvortrags mit anschließender Diskussion gegeben. Dann werden die wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Aspekte der Fahreignung dargestellt und Möglichkeiten der Umsetzung im klinisch-praktischen Bereich angesprochen.

Begründung von Änderungen
In einer 4-stündigen Fortbildung kann keine ausreichende Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahreignung erfolgen, so dass dieses Thema nur kurz angesprochen werden kann. Ein vertiefte Behandlung der Diagnostik und Therapie der Fahreignung ist ebenfalls nicht möglich, so dass nur die wichtigsten Aspekte, die für eine Arbeit im klinisch-praktischen Setting erforderlich sind, überblicksartig dargestellt werden.

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